Blutdruck, Gewichtskontrollen, Beurteilung des Gebärmutterhalses, des Muttermundes, des Höhenstandes der Gebärmutter sowie der Vaginalflora
Blutgruppe, Immunität auf Röteln, Antikörper, Chlamydien-Screening, Lues-, HIV- und Hepatitis B-Screening, Urinuntersuchung
(um die 10. / 20. und 30. SSW), einschließlich erweiterter Organ-Ultraschall.
(OGTT): Test zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes
Vom RKI und Berufsverband der Frauenärzte ausdrücklich empfohlene Impfungen in der Schwangerschaft sind gegen Grippe und Keuchhusten. Auch andere Impfungen sind möglich und können sinnvoll sein.
Test des Embryos auf Chromosomenstörungen: Trisomie 13, 18, 21 (Down- Syndrom). Hierfür wird der Schwangeren Blut abgenommen.
Mit dieser Untersuchung wird die Durchblutung des Mutterkuchen und des Kindes gemessen.
Über eine halbe Stunde wird die Herztonfrequenz des Kindes aufgezeichnet. Diese Untersuchung gibt Auskunft über das Wohlbefinden des Kindes.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über den neuesten Stand der Medizin zu informieren, unabhängig davon, dass bestimmte Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Deshalb bieten wir Ihnen darüber hinaus folgende Leistungen an – Mehr Sicherheit für Sie und Ihr Kind:
Serologische Blutuntersuchung auf Toxoplasmose, Cytomegalie Virus (CMV), Ringelröteln, Windpocken
Das Geschlecht kann nur im Zusammenhang mit dem NIPT gemacht werden
Es ist sinnvoll das Wachstum und Wohlbefinden Ihres Kindes ca. alle vier Wochen mittels Ultraschall zu kontrollieren. Viele Eltern freuen sich zudem, ihr Kind so früh schon zu sehen.
Bis zu 10 % der Schwangeren entwickeln einen Schwangerschaftsdiabetes. 20% hiervon können nur über den erhöhten Nüchternblutzucker entdeckt werden, der beim kleinen OGTT nicht gemessen wird.
20 % aller Menschen haben Streptokokken in ihrer normalen Hautflora. dies hat keinen Krankheitswert. Bei einer Geburt kann es jedoch zu einer Übertragung auf das Neugeborene kommen und hier lebensbedrohliche Infektionen auslösen. Deshalb erhalten alle Schwangeren bei denen Streptokokken nachgewiesen wurden während der Geburt Antibiotika.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben ein spezielles Programm für Schwangere, welches verschiedene Kosten übernimmt. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse